- zwangsvorführen
- zwạngs|vor|füh|ren; zwangsvorgeführt
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
zwangsvorführen — zwạngs|vor|füh|ren <sw. V.; hat (Amtsspr.): unter Anwendung polizeilicher Gewalt einer Behörde o. Ä., bes. einem Gericht, vorführen: jmdn. dem Amtsarzt z. * * * zwạngs|vor|füh|ren <sw. V.; hat (Amtsspr.): jmdn. unter Anwendung… … Universal-Lexikon
Zwangsvorführung — Zwạngs|vor|füh|rung, die (Amtsspr.): das Zwangsvorführen; das Zwangsvorgeführtwerden: es wurde die Z. angeordnet. * * * Zwạngs|vor|füh|rung, die (Amtsspr.): das Zwangsvorführen, Zwangsvorgeführtwerden: es wurde die Z. angeordnet … Universal-Lexikon